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Sonderkündigungsrecht: Was gilt für Mieter und …

Falls dieser nicht alleine gelebt hat, geht der Vertrag auf den Mitbewohner über. Falls er jedoch alleine gelebt hat, dann geht der Vertrag auf den Erben über. Hat man dann als Erbe kein Interesse an der Wohnung, so muss man den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Todesfall mit einer Frist von drei Monaten kündigen.

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